Meine Kanzlei

 

Seit 1979 bin ich in Berlin als Rechtsanwältin - und seit dem Jahr 2000 auch als Fachanwältin für Familienrecht - zugelassen und in eigener Praxis tätig.

 

Ich habe  seither meine Kanzlei mit einem beziehungsweise zwei Kollegen in Bürogemeinschaft in Berlin-Charlottenburg geführt und arbeite jetzt als Einzelanwältin.

 

Meine berufliche Zulassung erstreckt sich gemäß den gesetzlichen Vorschriften in Zivilsachen auf alle deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte inklusive des Berliner Kammergerichts. In den anderen Rechtsgebieten wie dem Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht oder Strafrecht bestehen ohnehin keine Zulassungsbeschränkungen, so dass ich auch dort bundesweit bei Gericht auftreten kann.