Tätigkeitsbereiche

 

Vor gut 30 Jahren habe ich mit meiner freiberuflichen Arbeit als Rechtsanwältin in eigener Kanzlei angefangen. Über die Jahre hinweg habe ich Tätigkeiten in zahlreichen Rechtsgebieten ausgeübt wie zum Beispiel im Privatrecht, im Verkehrsrecht - Unfallabwicklungen inklusive der Geltendmachung von Schmerzensgeld sowie der straf- und ordnungsrechtlichen Bearbeitung - im Arbeitsrecht, im Mietrecht und im Strafrecht.

 

Seit 2000 bin ich von der Rechtsanwaltskammer Berlin als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen und bearbeite seither dementsprechend das Familienrecht als Schwerpunkt. Hierzu folgender Überblick meiner Tätigkeitsbereiche in diesem speziellen Rechtsgebiet:

 

Ehe- / Scheidungsrecht,

Unterhaltsrecht – Minderjährigen- und Volljährigenunterhalt,

Ehegattenunterhalt für die Zeit der Trennung und nach Rechtskraft der Scheidung,

Elternunterhalt,

Kindschaftssachen – elterliche Sorge, beinhaltend Regelungen des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des Umgangs und von Schul- und Passangelegenheiten,

Rechtliche Möglichkeiten bei Kindeswohlgefährdung und Kindesentführung,

Zugewinnausgleich,

Versorgungsausgleich,  

sonstige Vermögensangelegenheiten,

Lebenspartnerschaftsrecht,

Schutz bei häuslicher Gewalt und Stalking – gemäß dem Gewaltschutzgesetz und strafrechtlicher Regelungen.

 

Ein weiteres Spezialgebiet von mir ist das Strafrecht im Bereich  der Nebenklage, also der Vertretung von Opfern von Straftaten. Dazu gehört auch die Beratung und Bearbeitung der Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) sowie die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzens-geldansprüchen sowie die Klärung sozialrechtlicher Fragen.

 

Trotz meiner langjährigen Spezialisierung in den oben genannten Bereichen freue ich mich, wenn ich auch, wie in den zurückliegenden Jahren meiner Berufsausübung, in anderen Rechtsgebieten tätig werden kann.